Allge­meine Geschäfts- und Zahlungs­bedin­gungen

Für den mit Ihnen (nachfolgend werden Sie Mieter genannt) abzuschließenden Vertrag gelten die nachstehenden Geschäftsbedingungen, die durch die Campingplatzordnung und die aktuellen Preislisten ergänzt und konkretisiert werden. Einzelvertraglich abzuschließende Mietverträge sehen außerdem besondere Mietbedingungen vor, die in jedem Fall vorrangig sind. Bei widersprüchlichen Regelungen gelten somit die Mietvertragsbedingungen, im Übrigen jedoch ergänzt durch diese Geschäftsbedingungen.

Anmeldung
Anmeldungen sind nach schriftlicher Bestätigung durch die Wohnungsbau- und Entwicklungs GmbH (nachfolgend Vermieter genannt) verbindlich. Der in der Rechnung ausgewiesene Anzahlungsbetrag ist zu den ausgewiesenen Terminen fällig und zahlbar, der restliche Rechnungsbetrag muss spätestens am Anreisetag, bei Jahresplätzen bis Ende Februar, beim Vermieter eingegangen sein. Ohne vollständige Zahlung besteht kein Anspruch auf Überlassung gebuchter Leistungen.
ICC-, DCC- und ACSI-Mitglieder, die einen Rabatt beanspruchen möchten, müssen ihren Mitgliedsausweis bei der Anreise vorlegen. Eine nachträgliche
Rabattgewährung ist anderenfalls leider nicht möglich. Für Saison- und Dauercamper sowie Spezial- und Sonderangebote gelten bereits günstigere Konditionen. Eine zusätzliche Rabattgewährung scheidet in diesen Fällen aus.

Vertragsänderung, Rücktritt
Vertragsänderungen sind vorbehaltlich der Zustimmung des Vermieters möglich. Nach bestätigter Reservierung entsteht hierfür jedoch eine Bearbeitungsgebühr von 10,- € je Änderungswunsch.
Bis zur Anreise ist der Vertragsrücktritt jederzeit möglich. Er muss schriftlich erfolgen. Im Fall des Rücktritts vor Anreise hat der Vermieter Anspruch auf eine Kostenpauschale in Höhe des Anzahlungsbetrages, mindestens jedoch 25,- €.
Soweit einzelvertraglich vereinbarte Mietbedingungen hiervon abweichen, gelten vorrangig die Regelungen des Mietvertrages.

An- und Abreise
Die Anreise kann ab 12:00 Uhr (bei Mietobjekten ab 15:00 Uhr) und bis 20:00 Uhr erfolgen. Im Fall verspäteter Anreise ist die Absprache mit der Campingplatzverwaltung notwendig.
Die Abreise muss bis 12.00 Uhr (bei Mietobjekten bis 10.00 Uhr) erfolgen. Bei der Abreise ist der Standplatz sauber und unbeschädigt zurückzugeben. Bei
verspäteter Abreise ist der Vermieter berechtigt, Kosten einer zusätzlichen Übernachtung zu berechnen. Bei vorzeitiger Abreise erfolgt keine Kostenerstattung, es sei denn es liegt ein Fall höherer Gewalt vor (siehe unten). Bitte melden Sie sich vor der Abreise bei der Campingplatzverwaltung ab, die zugleich die Stromabrechnung und Pfandrückzahlung vornimmt.

Vertragsstörung durch höhere Gewalt
Bei Vertragsstörungen durch höhere Gewalt (z.B. Naturkatastrophen), steht jedem Vertragspartner ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. In diesem Fall sind dem Mieter die gezahlten Rechnungsbeträge abzüglich anteiliger Entgelte für die vom Vermieter bereits erbrachten Leistungen zu erstatten. Weitergehende Ansprüche bestehen wechselseitig nicht.

Besucher
Grundsätzlich darf nur die angemeldete Personenzahl den Platz nutzen. Besucher (Tages- und Übernachtungsgäste, auch Kurzbesucher) sind willkommen, jedoch vor dem Betreten des Platzes bei der Campingplatzverwaltung anzumelden. Es ist ein Besucher- bzw. Übernachtungsentgelt gemäß Preisliste zu entrichten. Informieren Sie Ihre Gäste über die Campingplatzordnung. Der Mieter haftet kostenpflichtig dafür, dass Kurzbesucher und Tagesgäste den Platz bis spätestens 22:00 Uhr unaufgefordert verlassen. Die Besucherfahrzeuge sind auf unserem Parkplatz außerhalb des Campingplatzbereiches zu parken.

Schlüssel, Transponder, Notmünze
Jedem Mieter wird pro Stellplatz ein Transponder, eine Notmünze und ein Sanitärschlüssel gegen Hinterlegung eines Pfandbetrages in Höhe von 20,- € (bei Dauercampern) ausgehändigt. Transponder, Münze und Schlüssel dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Bei Verlust werden die Gegenstände in Rechnung gestellt.
Mit dem Transponder können die Tore des Haupteingangs jederzeit und die Schranken zum Campingplatz außerhalb der Ruhezeiten jeweils für 1 Pkw pro Platz geöffnet werden. In Notfällen (z.B. Arzteinsatz) können diese Schranken mit der Notmünze auch innerhalb der Ruhezeiten geöffnet werden. Die Benutzung der Notmünze ist ausdrücklich auf Notfälle beschränkt.
Mit Sanitärschlüssel lassen sich alle Sanitärgebäude und die Tore der Fußgängerbrücken zum „Trimm-Dich-Pfad“ und nahegelegenen Gasthuus Ulenhoff
öffnen.

Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung durch ihn, seinen gesetzlichen Vertreter oder seinen Erfüllungsgehilfen beruhen. Für sonstige Schäden haftet er, wenn diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch ihn, seinen gesetzlichen Vertreter oder seinen Erfüllungsgehilfen beruhen. Im Übrigen ist die Haftung des Vermieters für Personen- und Sachschäden – auch gegenüber Dritten, insbesondere Besuchern des Mieters – ausgeschlossen. Dies gilt auch für Schäden infolge einer Unterbrechung der Stromzufuhr, infolge höherer Gewalt und für Schäden an Fahrzeugen, Wohnwagen oder anderen Sachen.

Haftung des Mieters
Der Mieter ist verpflichtet, vorstehende Haftungsvereinbarung (Haftung des Vermieters) an die in seinem Haushalt lebenden und andere Personen weiterzugeben, die sich mit seiner Einwilligung auf dem Freizeitparkgelände aufhalten. Bei Verstoß hiergegen hat er den Vermieter im Rahmen des Haftungsausschlusses von Ansprüchen Dritter freizustellen und ist dem Vermieter ggf. ersatzverpflichtet.
Beschädigungen des vermieteten Platzes und Schäden an Anlagen und Einrichtungen des Freizeitparkgeländes sind dem Vermieter oder seinen Beauftragten unverzüglich anzuzeigen. Für durch schuldhaft verspätete Anzeigen verursachte Schäden haftet der Mieter.
Der Mieter haftet für Schäden an der Mietsache und Anlagen und Einrichtungen des Freizeitparkgeländes, die durch die Vernachlässigung der ihm obliegenden Obhuts- und Sorgfaltspflichten schuldhaft verursacht werden. Das gilt in gleicher Weise für Schäden, die durch seine Angehörigen, seine Besucher, von ihm beauftragte Handwerker oder sonstige Dritte, die sich mit seiner Einwilligung auf dem Freizeitparkgelände aufhalten, verursacht worden sind.

Mehrere Mieter
Mehrere Personen als Mieter haften für alle Verpflichtungen aus dem Mietvertrag als Gesamtschuldner.
Die Mieter bevollmächtigen sich untereinander in der Weise, dass jeder von ihnen allein berechtigt ist, Willenserklärungen, z.B. Kündigungen, mit Wirkung für alle entgegenzunehmen. Die Vollmacht ist aus wichtigem Grund schriftlich widerruflich.

Informationen über den Freizeitpark
Wir informieren Sie per Post oder per E-Mail über unsere aktuellen Prospekte, Informationen, Spezial- und Sonderangebote sowie Veranstaltungen der Saison. Sie haben das Recht auf Auskunft über ihre gespeicherten Daten sowie auf Anpassung und Löschung. Wir bitten Sie dann um eine kurze Mitteilung. Bei Anreise erhält jeder Mieter das Informationsblatt „Check-In-Card“, eine Camper-Info und auf Wunsch weiteres Informationsmaterial.

Datenschutz
Ein Infoblatt zum Datenschutz nach Artikel 13 und 14 DSGVO können Sie hier einsehen und herunterladen.

Anschriften und Bankverbindung
Wohnungsbau- und Entwicklungs GmbH, Bahnhofstraße 18, 26810 Westoverledingen
Geschäftsführer: Marco Smid
Aufsichtsratsvorsitzender: Helmut Bron, 26810 Westoverledingen

USt.-IdNr.: DE 158 992 719, Steuernummer: 60/201/08744
HRB: 110 469 Aurich, Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Westoverledingen

Campingplatz: Freizeitpark „Am Emsdeich“, Deichstraße 7a, 26810 Westoverledingen
Telefon 0 49 55 / 92 00 40, Telefax 0 49 55 / 92 00 41

Bankverbindung: Ostfriesische Volksbank eG Ihrhove, BLZ 285 900 75, Konto-Nr. 610 1 050 200
IBAN: DE 75 2859 0075 6101 0502 00, SWIFT: GENODEF1LER

Stand: Januar 2019

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