Allgemeine Geschäfts- und Zahlungsbedingungen
Für den mit Ihnen (nachfolgend Mieter genannt) abzuschließenden Vertrag gelten die nachstehenden Geschäftsbedingungen, die durch die Campingplatzordnung und die aktuellen Preislisten ergänzt und konkretisiert werden. Einzelvertraglich abzuschließende
Mietverträge sehen außerdem besondere Mietbedingungen vor, die in jedem Fall vorrangig sind. Bei widersprüchlichen Regelungen gelten somit die Mietvertragsbedingungen, im Übrigen jedoch ergänzt durch diese Geschäftsbedingungen.
Anmeldung
Anmeldungen sind nach schriftlicher Bestätigung durch die Wohnungsbau- und Entwicklungs GmbH (nachfolgend Vermieter genannt) verbindlich. Der in der Rechnung ausgewiesene Anzahlungsbetrag ist zu den ausgewiesenen Terminen fällig und zahlbar, der restliche Rechnungsbetrag muss spätestens am Anreisetag, bei Jahresplätzen bis Ende Februar, beim Vermieter eingegangen sein. Ohne vollständige Zahlung besteht kein Anspruch auf Überlassung gebuchter Leistungen. ICC-, DCC- und ACSI-Mitglieder, die einen Rabatt beanspruchen möchten, müssen ihren Mitgliedsausweis bei der Anreise vorlegen. Eine nachträgliche Rabattgewährung ist anderenfalls leider nicht möglich. Für Saison- und Dauercamper sowie Spezial- und Sonderangebote gelten bereits günstigere Konditionen.
Eine zusätzliche Rabattgewährung scheidet in diesen Fällen aus.
Vertragsänderung, Rücktritt
Sie sind berechtigt, jederzeit ohne Angabe von Gründen, von dem Vertrag zurückzutreten (Stornierung). Die Rücktrittserklärung hat die Textform zu wahren. Für jede Stornierung bis zu 43 Tage vor dem gebuchten Anreisetag berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von 15,00 Euro. Es fallen für sämtliche Buchungen und alle Buchungsoptionen die folgenden Stornierungsgebühren an:
- bei Stornierungen bis 43 Tage vor Anreise: 0 Prozent des bestätigten Gesamtpreises,
- bei Stornierungen 42 bis 29 vor Anreise: 25 Prozent des bestätigten Gesamtpreises,
- bei Stornierungen 28 bis 15 Tage vor Anreise: 50 Prozent des bestätigten Gesamtpreises,
- bei Stornierungen 14 bis 3 Tage vor Anreise: 80 Prozent des bestätigten Gesamtpreises,
- bei Stornierungen 2 Tage vor Anreise bis zum gebuchten Anreisetag: 90 Prozent des bestätigten Gesamtpreises.
Maßgeblich für die Bestimmung des Zeitpunktes der Stornierung ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung bei uns. Es bleibt Ihnen unbenommen, den Nachweis zu führen, dass der Anspruch, bspw. infolge ganzer oder teilweise Neuvermietung des Objekts, nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
Eine kostenfreie Umbuchung kann einmalig innerhalb eines Zeitraums von einem Jahr bis zu 43 Tage vor der geplanten Anreise vorgenommen werden. Bei Nichtanreise oder vorheriger Abfahrt sind Sie zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Preise verpflichtet.
Der Vermieter kann von dem Vertrag vor dem gebuchten Anreisetag zurücktreten, wenn die Buchungsoption vor dem gebuchten Anreisetag aufgrund unvorhersehbarer außergewöhnlicher Ereignisse, welche auch mit der nach den Umständen des Einzelfalles
zumutbaren Sorgfalt nicht abgewendet werden können, wie bspw. Krieg, Terrorakte, innere Unruhen, Naturgewalten, Unfälle, Epidemien, Pandemien und vergleichbare Ausbrüche vonSeuchen sowie Krankheiten, Streiks und Aussperrungen, nicht zur Verfügung gestellt werden kann. In diesem Fall werden Ihnen alle bezahlten Beträge zurückerstattet; In diesem Fall verpflichten wir uns, Sie unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Buchungsoption zu informieren. Weitergehende Ansprüche werden ausgeschlossen.
An- und Abreise
Die Anreise kann ab 12.00 Uhr (bei Mietobjekten ab 15.00 Uhr) und bis 20.00 Uhr erfolgen.
Im Fall verspäteter Anreise ist die Absprache mit der Campingplatzverwaltung notwendig.
Die Abreise muss bis 12.00 Uhr (bei Mietobjekten bis 10.00 Uhr) erfolgen. Bei der Abreise ist der Standplatz sauber und unbeschädigt zurückzugeben. Bei verspäteter Abreise ist der Vermieter berechtigt, Kosten einer zusätzlichen Übernachtung zu berechnen. Bei vorzeitiger Abreise erfolgt keine Kostenerstattung, es sei denn es liegt ein Fall höherer Gewalt vor (siehe unten). Bitte melden Sie sich vor der Abreise bei der Campingplatzverwaltung ab, die zugleich die Stromabrechnung und Pfandrückzahlung vornimmt.
Vertragsstörung durch höhere Gewalt
Bei Vertragsstörungen durch höhere Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Pandemien o.ä.), steht jedem Vertragspartner ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. In diesem Fall sind dem Mieter die gezahlten Rechnungsbeträge abzüglich anteiliger Entgelte für die vom Vermieter bereits erbrachten Leistungen zu erstatten. Weitergehende Ansprüche bestehen wechselseitig nicht.
Um die Einhaltung behördlich geforderter Maßnahmen zu garantieren, können die vertraglich vereinbarten Leistungen jederzeit zum Schutz aller Gäste und Mitarbeiter einseitig durch den Vermieter geändert werden.
Hierzu zählen insbesondere Vorschriften zum Tragen von Schutzkleidung in öffentlichen Bereichen, Änderungen des Essens- & Getränkeangebotes, Änderung und ggf. Ausfall des Angebotes an Dienstleistungen der Kinderbetreuung und Animation, Nutzungseinschränkung oder Nutzungsverbot der Campingplatz-Infrastruktur, wie z.B. Sauna, Fitness-Raum, oder Spielräume (Freizeithalle).
Einseitige Änderungen der vereinbarten Leistung durch den Vermieter haben keinen Einfluss auf den in der Buchungsbestätigung vereinbarten Preis. Die Änderungen der vereinbarten Leistung müssen dabei für den Gast nachvollziehbar im direkten Zusammenhang mit den behördlichen geforderten Maßnahmen, stehen. Diese Maßnahmen können sich im Laufe der jeweiligen Krise ändern.
Besucher
Grundsätzlich darf nur die angemeldete Personenzahl den Platz nutzen. Besucher (Tagesund Übernachtungsgäste, auch Kurzbesucher) sind willkommen, jedoch vor dem Betreten des Platzes bei der Campingplatzverwaltung anzumelden. Es ist ein Besucher- bzw.
Übernachtungsentgelt gemäß Preisliste zu entrichten. Informieren Sie Ihre Gäste über die Campingplatzordnung. Der Mieter haftet kostenpflichtig dafür, dass Kurzbesucher und Tagesgäste den Platz bis spätestens 22.00 Uhr unaufgefordert verlassen. Die
Besucherfahrzeuge sind auf unserem Parkplatz außerhalb des Campingplatzbereiches zu parken.
Schlüssel, Transponder, Notmünze
Jedem Mieter wird pro Stellplatz ein Transponder, eine Notmünze und ein Sanitärschlüssel gegen Hinterlegung eines Pfandbetrages in Höhe von 20,- € (bei Dauercampern) ausgehändigt. Transponder, Münze und Schlüssel dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Bei Verlust werden die Gegenstände in Rechnung gestellt. Mit dem Transponder können die Tore des Haupteingangs jederzeit und die Schranken zum Campingplatz außerhalb der Ruhezeiten jeweils für 1 Pkw pro Platz geöffnet werden. In Notfällen (z.B.
Arzteinsatz) können diese Schranken mit der Notmünze auch innerhalb der Ruhezeiten geöffnet werden. Die Benutzung der Notmünze ist ausdrücklich auf Notfälle beschränkt. Mit dem Sanitärschlüssel lassen sich alle Sanitärgebäude und die Tore der Fußgängerbrücken zum „Trimm-Dich-Pfad“ und nahegelegenen Gasthuus Ulenhoff öffnen.
Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung durch ihn, seinen gesetzlichen Vertreter oder seinen Erfüllungsgehilfen beruhen. Für sonstige Schäden haftet er, wenn diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch ihn, seinen gesetzlichen Vertreter oder seinen Erfüllungsgehilfen beruhen. Im Übrigen ist die Haftung des Vermieters für Personen- und Sachschäden – auch gegenüber Dritten, insbesondere Besuchern des Mieters – ausgeschlossen. Dies gilt auch für Schäden infolge einer Unterbrechung der Stromzufuhr, infolge höherer Gewalt und für Schäden an Fahrzeugen, Wohnwagen oder anderen Sachen.
Haftung des Mieters
Der Mieter ist verpflichtet, vorstehende Haftungsvereinbarung (Haftung des Vermieters) an die in seinem Haushalt lebenden und andere Personen weiterzugeben, die sich mit seiner Einwilligung auf dem Freizeitparkgelände aufhalten. Bei Verstoß hiergegen hat er den Vermieter im Rahmen des Haftungsausschlusses von Ansprüchen Dritter freizustellen und ist dem Vermieter ggf. ersatzpflichtig. Beschädigungen des vermieteten Platzes und Schäden an Anlagen und Einrichtungen des Freizeitparkgeländes sind dem Vermieter oder seinen Beauftragten unverzüglich anzuzeigen. Für durch schuldhaft verspätete Anzeigen verursachte Schäden haftet der Mieter. Der Mieter haftet für Schäden an der Mietsache und Anlagen und Einrichtungen des Freizeitparkgeländes, die durch die Vernachlässigung der ihm obliegenden Obhuts- und Sorgfaltspflichten schuldhaft verursacht werden. Das gilt in gleicher Weise für Schäden, die durch seine Angehörigen, seine Besucher, von ihm beauftragte Handwerker oder sonstige Dritte, die sich mit seiner Einwilligung auf dem Freizeitparkgelände aufhalten, verursacht worden sind.
Mehrere Mieter
Mehrere Personen als Mieter haften für alle Verpflichtungen aus dem Mietvertrag als Gesamtschuldner. Die Mieter bevollmächtigen sich untereinander in der Weise, dass jeder von ihnen allein berechtigt ist, Willenserklärungen, z.B. Kündigungen, mit Wirkung für alle entgegenzunehmen. Die Vollmacht ist aus wichtigem Grund schriftlich widerruflich.
Informationen über den Freizeitpark
Wir informieren Sie per Post oder per E-Mail über unsere aktuellen Prospekte, Informationen, Spezial- und Sonderangebote sowie Veranstaltungen der Saison. Sie haben das Recht auf Auskunft über ihre gespeicherten Daten sowie auf Anpassung und Löschung.
Wir bitten Sie dann um eine kurze Mitteilung. Bei Anreise erhält jeder Mieter das Informationsblatt „Check-In-Card“, eine Willkommenskarte zur digitalen Gästemappe und auf Wunsch weiteres Informationsmaterial.
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz nach Artikel 13 und 14 DSGVO können Sie unter https://www.ostfriesland-camping.de/Datenschutz/ einsehen und herunterladen.
Unser Unternehmen prüft regelmäßig bei Vertragsabschlüssen und in bestimmten Fällen, in denen ein berechtigtes Interesse vorliegt, auch bei Bestandskunden, Ihre Bonität. Dazu arbeiten wir mit der Creditreform Boniversum GmbH, Hammfelddamm 13, 41460 Neuss zusammen, von der wir die dazu benötigten Daten erhalten. Zu diesem Zweck übermitteln wir Ihren Namen und Ihre Kontaktdaten an die Creditreform Boniversum GmbH. Die Informationen gem. Art. 14 der EU-Datenschutz-Grundverordnung zu der bei der Creditreform Boniversum GmbH stattfindenden Datenverarbeitung finden Sie hier: https://www.boniversum.de/eu-dsgvo/informationen-nach-eu-dsgvo-fuer-verbraucher/
Schlussbestimmungen
Auf Verträge zwischen Mieter und Vermieter findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte
darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.
Anschriften und Bankverbindung
Wohnungsbau- und Entwicklungs GmbH Westoverledingen
Bahnhofstraße 18
26810 Westoverledingen
Geschäftsführer: Marco Smid
Aufsichtsratsvorsitzender: Reiner Graalmann
USt.-IdNr. DE 158 992 719
Steuernummer: 60/201/08744
HRB 110 469 Aurich
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Westoverledingen
Campingplatz:
Freizeitpark „Am Emsdeich“
Deichstraße 7a
26810 Westoverledingen
Telefon 0 49 55 / 92 00 40
Telefax 0 49 55 / 92 00 41
Bankverbindung:
Ostfriesische Volksbank eG Ihrhove
BLZ 285 900 75 – Konto-Nr. 610 1050 200
IBAN: DE 75 285 900 75 610 10 50 200 – SWIFT: GENO DE F1 LER
Stand: September 2023